Dienste eines Patentvertreters

Das Recht des geistigen Eigentums stellt einen komplizierten und breiten Bereich dar. Zum  Erledigen konkreter Anforderungen empfiehlt es sich immer, sich von Experten beraten zu lassen. Es ist daran zu denken, dass besonders bei Patenten der Wortlaut der Beschreibung einer Erfindung wichtig ist, da er den Umfang des Schutzes sowie den tatsächlichen Wert des geistigen Eigentums bestimmt. Kostenersparnis in Form von Nichtnutzung eines fachlichen Ratschlags kann sich später als Sparen an falscher Stelle herausstellen. Häufig sind auch Entscheidungen zu tätigen, die folgenschwere geschäftliche und Investment-Auswirkung haben können.

Die wichtigste Spezialisierung der Anwalts- und Patenkanzlei DANĚK & PARTNERS sind rechtliche Dienstleistungen im Bereichen des Schutzes von Erfindungen, technischen Lösungen und Verbesserungsvorschlägen, einschließlich der Verfahren zur Patenterteilung, was Patentrecherchen, Vorleistungen, Einreichung und Verfahren in Sachen der Patentanmeldungen für nationale, regionale oder internationale Ämter bedeutet.

Unsere Gesellschaft verfügt über Experten, die Erfahrungen aus vielen verschiedenen Fachbereichen besitzen, und unseren Kunden beim Rechtsschutz ihres intellektuellen Eigentums behilflich sind. Wir bieten komplette Rechtsdienste im Bereich des geistigen Eigentums, also besonders in Sachen des Patent- und Markenrechts, Marken-Designrechts und ebenfalls im Bereich des Urheberrechts und des unlauteren Wettbewerbs. Durch die Kombination aus Technik- und Rechtskenntnissen bieten wir einen festen und komplexen Schutz Ihrer Gewerberechte, und sind es fähig, weitere Möglichkeiten Ihrer Unternehmungen vorzuschlagen. Unsere Kanzlei vereint die Bereiche Wissenschaft, Geschäft und Recht auf eine Weise, die wertvolle Dienste auf professionellem Niveau mit sich bringt.

Wir verfügen ebenfalls über Erfahrung mit dem Patentschutz im Ausland. Durch ein breites Netz zusammenarbeitender Patent- und Anwaltskanzleien weltweit können wir sofort die Bedürfnisse und Interessen unserer Kunden sicherstellen, auch auf internationalem Niveau. Wir gewährleisten internationale Verfahren über Patentanmeldungen sowie Rechtsschutz von Patenten weltweit. Bei der Leistung unserer Dienste arbeiten wir mit weiteren externen Fachleuten zusammen, besonders mit Gerichtssachverständigen, Übersetzern und Steuerberatern. Wir werden mit Ihnen eng zusammenarbeiten am Aufbau optimaler Schutzstrategie Ihrer Rechte zu akzeptablen Preisbedingungen. Unsere Dienste sind  einschließlich Beratung und Konsultation in Sachen der Anwendung des nationalen und internationalen Gewerberechts, plus Erfahrungen. Unsere Kanzlei hilft Ihnen in maximalem gesetzlichem Maß, ausschließlichen Schutz ihrer Gewerberechte sowie Rechte zum geistigen Eigentum in unserem Land sowie im Ausland zu gewährleisten. Wir bieten unsere Dienste auf Tschechisch, Englisch, Russisch und Deutsch an, für tschechische sowie ausländische Klientel.


Profesionelle Vertretung

Daněk & Partners, Anwalts- und Patentkanzlei

Vynález s.r.o.

Kammer der Patentvertreter

Gebühren

Die Verfahren zur Patentanmeldung laufen vor zuständigen Patentämtern, die die Verwaltungsgebühren für einzelne Leistungen, sowie Verlängerungsgebühren für Erhaltung der Patente in Gültigkeit einnehmen.

Weitere Kosten für Anmelder / Besitzer von Patenten entstehen für Dienstleistungen ihrer Vertreter, deren Höhe erhebliche Unterschiede aufweisen kann.

Gebühren für Dienstleistungen des Vertreters

In einem Verfahren vor mehreren Patentämtern oder in einigen Anfangsphasen des Verfahrens muss der Anmelder eines Patents nicht von einem berechtigten Vertreter vertreten sein. In diesem Fall liegt es ausschließlich am Anmelder, ob er die Dienstleistungen eines Vertreters nutzt. Professionelle Vertretung erhöht jedoch zweifelsohne die Chancen des Anmelders auf die Patenterteilung.


Verwaltungsgebühren

Höhe und Zahlungsart der Gebühren an das Amt für gewerbliches Eigentum werden in der Tschechischen Republik in Sachen des Rechtsschutzes für Erfindungen durch das Gesetz Nr. 634/2004 Sg. über o Verwaltungsgebühren geregelt. Vom Amt werden besonders folgende Gebühren erhoben:

– Ausfertigung einer Gleichschrift, Abschrift, eines Registerauszugs, Ausfertigung von Schriftstücken, amtlichen Urkunden und Eintragungen
– Entgegennahme der Anmeldung einer Erfindung
– Entgegennahme eines Ersuchens auf Veröffentlichung vor der gesetzlich festgelegten Frist, auf Erschließung von Übersetzung der Ansprüche einer europäischen Patentanmeldung einschließlich Erschließung von Korrekturen der Übersetzungen
– Entgegennahme eines Ersuchens auf vollständige Überprüfung der Anmeldung einer Erfindung
– für die 11. und jede weitere Geltendmachung eines Patentanspruchs
– Ausfertigung der Patenturkunde
– Veröffentlichung der Übersetzung einer europäischen Patenturkunde
– Vorlage der Übersetzung einer europäischen Patenturkunde in einer Nachfrist
– Entgegennahme eines Ersuchens auf Erteilung einer zusätzlichen Schutzurkunde
– Entgegennahme eines Ersuchens auf Feststellung, ob eine technische Lösung von einem Patent abgedeckt ist
– Entgegennahme eines Antrags auf Löschung eines Patents nach Ablauf von sechs Monaten ab Inkrafttreten des Patentes
– Leistungen des Amtes im Zusammenhang mit Einreichung einer internationalen Anmeldung laut des Vertrags über die Patentzusammenarbeit.

Ähnliche Gebühren werden auch vom Europäischen Patentamt, Internationalem Amt WIPO sowie anderen nationalen und regionalen Ämtern erhoben. Aktuelle Gebührenhöhe ist auf der Homepages einzelner Ämter zu finden.


Verlängerungsgebühren

Ein Patent gilt zwanzig Jahre ab dem Einreichungsdatum der Anmeldung einer Erfindung. Das jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die jährlichen Gebühren für die Erhaltung des Patents in Gültigkeit – also die Verlängerungsgebühren – bezahlt werden. Die Höhe dieser Gebühren steigt in Abhängigkeit von der Gültigkeitslänge eines Patents. In der CZ wird dies durch das Gesetz Nr. 173/2002 Sg. geregelt (über Gebühren für Verlängerung von Patenten und zusätzliche Schutzurkunden für Arzneimittel und für Pflanzenschutzmittel, in gültigem Wortlaut). Diese Gebühren sind einmalig zu entrichten, auch rückwirkend nach der Entscheidung über die Patenschutzerteilung. Die Verlängerungsgebühren lassen sich frühestens 1 Jahr vor ihrer Fälligkeit entrichten, spätestens dann bis 6 Monaten nach der Fälligkeit, in dem Fall jedoch nur unter gleichzeitiger Entrichtung von Sanktionsgebühren. Die Höhe der Gebühren steigt angemessen der Gültigkeitslänge eines Patents.

Ähnliche Gebühren werden auch vom Europäischen Patentamt, Internationalem Amt WIPO sowie anderen nationalen und regionalen Ämtern erhoben. Aktuelle Gebührenhöhen sind auf den Homepages einzelner Ämter zu finden.