Das Patent stellt einen der Gegenstände des Gewerbeeigentums dar. Vereinfacht wird als Patent ein Dokument bezeichnet, das seinem Besitzer den Schutz seiner Eigentumsrechte u einer Erfindung garantiert.
Der Patentbesitzer hat ausschließliches Recht zur Benutzung des Schutzgegenstandes – seiner Erfindung, Zustimmung zur Nutzung seiner Erfindung Dritten zu erteilen (aufgrund eines Lizenzvertrags ), und er hat auch das Recht, sein Patent auf weitere Personen zu übertragen. Der Patentschutz für eine Erfindung wird von den Staatsorganen erteilt, in der Tschechischen Republik vom Amt für gewerbliches Eigentum, und seine Gültigkeit bezieht sich nur auf eine beschränkte Frist von 20 Jahren seit Einreichung der Anmeldung.
Auswahl an wichtigen Informationen aus dem Bereich des Patentrechts:
Formular für Registrierung einer Erfindung in der CZ | Recherche – Rechtskollision | |
Vor Einreichung der Anmeldung einer Erfindung wird empfohlen eine Recherche zum Stand der Technik durchzuführen, der sämtliche Informationen enthält, die vor dem Einreichungstag der Anmeldung einer Erfindung der Öffentlichkeit zugänglich sind. | ||
Bedingungen der Patenterteilung | ||
Patente werden auf Erfindungen erteilt, die neu, Ergebnis erfinderischer Tätigkeit, und industriell nutzbar sind. | Das Verfahren über eine Patentanmeldung läuft vor zuständigen Patentämtern, von denen Verwaltungsgebühren für einzelne Leistungen sowie die Gebühren für die Erhaltung eines Patents in Gültigkeit erhoben werden. | |
Verfahren vor dem Amt | Patentieren im Ausland | |
Ein Verfahren zur Patenterteilung wird aufgrund Einreichung der Anmeldung einer Erfindung zum Amt eröffnet – ab dem Zeitpunkt entsteht dem Anmelder das Vorrecht. | Da der Patentschutz territorialen Charakters ist, ist er nur auf gewissen Gebiet eines Landes oder einer Region gültig, und zwar dort, wo er erworben wurde. |