Wann ist der beste Zeitpunkt zum Patentieren einer Erfindung?

„Die Patentanmeldung  ist dann einzureichen, wenn der Anmelder sämtliche Informationen  für Zusammenstellung der Anmeldung hat, und sich die strategischen, technischen und finanziellen Aspekte gut überlegt hat.“

Für geeignetste Zeit wird der Zeitpunkt gehalten, wenn Sie alle Informationen haben, die für das Formulieren einer Patentanmeldung nötig sind. Es macht keinen Sinn, unnötig zu lange abzuwarten,  da es dann passieren könnte, dass die Konkurrenz schneller ist und eine Patentanmeldung früher einreicht. Für den ersten Patentinhaber wird in den meisten Ländern (außer der Vereinigten Staaten Amerikas) der erste Anmelder gehalten. Nichtdestotrotz kann Eile mit dem Einreichen einer Anmeldung auch gewisse Probleme verursachen. Patentschutz ist eine ziemlich kostenaufwendige Angelegenheit, und es sind im Voraus gründlich die strategischen, technischen und finanziellen Aspekte zu überlegen.

Nach Einreichung einer Anmeldung ist es nicht mehr möglich, grundsätzliche Änderungen in der ursprünglichen Beschreibung der Erfindung durchzuführen. Es ist wichtig daran zu denken, dass Sie vor Einreichung der Anmeldung einer Erfindung ihre technische Lösung nirgendwo veröffentlichen, und sie geheim halten. Die Aufschließung könnte nämlich ihre Patentierbarkeit verhindern, das Prinzip der Neuheit könnte dadurch gefährdet werden. Ein weiterer Grund der Geheimhaltung des Geschäftsgeheimnisses ist die Geheimhaltung der Pläne vor neugierigen Mitbewerbern.

Erfindung vs. Patent

„Patent ist eine Form des Rechtschutzes einer Erfindung. Die Erfindung ist der Schutzgegenstand.“

Auf Erfindungen, die vom dementsprechenden Gesetz festgelegte Bedingungen erfüllen, erteilt ein dazu berechtigtes Organ der Staatsverwaltung Patente. Jedoch nicht jede Erfindung lässt sich patentieren. Patentieren lässt sich nur eine Erfindung, die die gesetzlichen Bedingungen der  Patenterteilung  erfüllt. Das Tschechische Patentgesetz regelt die Bedingungen für die Patentschutzerteilung – eine Erfindung ist weltweit neu (ist nicht Bestandteil des bisherigen Stand der Technik), ist Ergebnis erfinderischer Tätigkeit (ergibt sich für einen Fachmann nicht auf offensichtliche Weise aus dem Stand der Technik), und ist gewerblich nutzbar (ihr Gegenstand kann hergestellt oder anderweitig in der Industrie, Landwirtschaft oder anderen Wirtschaftszweigen genutzt werden).

Vereinfacht muss eine Erfindung eine angemessene Menge menschlichen Tiefsinns, Kreativität, Einfallsreichtums, also Vervollkommnung des ursprünglichen Stands der Technik enthalten. So wird bloße Entdeckung eines sich frei in der Natur befindenden Stoffes  nicht für eine Erfindung gehalten, da solche Situation als bloße Feststellung eines bereits bestehenden Stands der Natur eingestuft wird. Auch Erfindungen, die im Widerspruch zu Naturgesetzen und guten Manieren stehen (z.B. Vorgänge des Klonens menschlicher Wesen), Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, bloße äußerliche Änderungen von Produkten, Leisten von Informationen, Pläne, Regelungen und Ausführungsweisen geistiger Arbeit, Spielen von Games oder Ausführung geschäftlicher Tätigkeit und Computerprogramme lassen sich nicht patentieren. In einigen Ländern sind auch Pflanzen, Lebewesen und biologische Arten ihres Pflanzens oder ihrer Zucht ausdrücklich von der Patentierbarkeit ausgeschlossen.

Unter dem Begriff einer Erfindung stellen wir uns also eine zum ersten Mal praktisch   anwendbare Idee vor, die entweder eine Teilverbesserung eines bekannten Produkts oder Vorgangs ist,  oder die völlig neue Möglichkeiten mit sich bringt. Unter der Anforderung gewerblicher Nutzbarkeit wird verstanden, dass eine Erfindung nützlich und verwendbar für praktische Zwecke sein muss, und wiederholten Einsatz ermöglicht. Derart Projekte dürfen  beispielsweise nicht an unwiederholbare natürliche Bedingungen gebunden sein.

Was ist ein Patent?

„Ein Patent ist eine Form des Rechtschutzes einer Erfindung.“

Ein Patent stellt einen der Gegenstände des Gewerbeeigentums dar. Vereinfacht bezeichnet das Patent ein Dokument, das seinem Besitzer den Schutz der Eigentumsrechte zu seiner Erfindung garantiert. Der Patentbesitzer hat das ausschließliche Recht, den Schutzgegenstand zu benutzen  – eine Erfindung, die Zustimmung zur Benutzung der Erfindung durch Dritte  erteilt (aufgrund eines Lizenzvertrags), und er hat ebenfalls das Recht, das Patent an Dritte zu übertragen. Der Schutz einer Erfindung mittels Patent wird von den Staatsorganen erteilt, in der Tschechischen Republik vom Amt für gewerbliches Eigentum, und er gilt nur für einen beschränkten Zeitraum von 20 Jahren ab Einreichung der Anmeldung.