Was lässt sich nicht patentieren?

Für Erfindungen wird besonders folgendes nicht gehalten:

  • a)  Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden;
  • b)  ästhetische Werke;
  • c)  Pläne, Regeln und Arten der Ausübung geistiger Arbeit, Spielen von Games oder Ausübung geschäftlicher Tätigkeit, Computerprogramme;
  • d)  Leisten von Informationen.

Patentierbarkeit der genannten Gegenstände oder Tätigkeiten ist unter der Voraussetzung ausgeschlossen, wenn die Anmeldung einer Erfindung oder ein Patent nur diese Gegenstände oder Tätigkeiten umfassen.

Arten chirurgischer oder therapeutischer Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers sowie diagnostische Methoden, die für den menschlichen oder tierischen Körper benutz werden, werden nicht für industriell anwendbare Erfindungen gehalten. Diese Bestimmung bezieht sich nicht auf Produkte, besonders Stoffe oder Mischungen, die zum Einsatz bei diesen Behandlungsarten und bei diesen diagnostischen Methoden bestimmt sind.
Patente werden nicht erteilt

  • a)    auf Erfindungen, deren Nutzung im Widerspruch zur öffentlichen Ordnung oder guten Manieren steht; dies lässt sich nicht nur daraus erschließen, dass die Nutzung einer Erfindung durch eine Rechtsvorschrift verboten wurde;
  • b)    auf Pflanzenabarten und Tierzuchten, oder an grundsätzlich biologische Wege des Pflanzenanbaus oder der Tierzucht; diese Bestimmung gilt nicht für mikrobiologische Vorgänge und die auf diese Weise gewonnenen Produkte.  

Erfindung vs. Patent

„Patent ist eine Form des Rechtschutzes einer Erfindung. Die Erfindung ist der Schutzgegenstand.“

Auf Erfindungen, die vom dementsprechenden Gesetz festgelegte Bedingungen erfüllen, erteilt ein dazu berechtigtes Organ der Staatsverwaltung Patente. Jedoch nicht jede Erfindung lässt sich patentieren. Patentieren lässt sich nur eine Erfindung, die die gesetzlichen Bedingungen der  Patenterteilung  erfüllt. Das Tschechische Patentgesetz regelt die Bedingungen für die Patentschutzerteilung – eine Erfindung ist weltweit neu (ist nicht Bestandteil des bisherigen Stand der Technik), ist Ergebnis erfinderischer Tätigkeit (ergibt sich für einen Fachmann nicht auf offensichtliche Weise aus dem Stand der Technik), und ist gewerblich nutzbar (ihr Gegenstand kann hergestellt oder anderweitig in der Industrie, Landwirtschaft oder anderen Wirtschaftszweigen genutzt werden).

Vereinfacht muss eine Erfindung eine angemessene Menge menschlichen Tiefsinns, Kreativität, Einfallsreichtums, also Vervollkommnung des ursprünglichen Stands der Technik enthalten. So wird bloße Entdeckung eines sich frei in der Natur befindenden Stoffes  nicht für eine Erfindung gehalten, da solche Situation als bloße Feststellung eines bereits bestehenden Stands der Natur eingestuft wird. Auch Erfindungen, die im Widerspruch zu Naturgesetzen und guten Manieren stehen (z.B. Vorgänge des Klonens menschlicher Wesen), Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, bloße äußerliche Änderungen von Produkten, Leisten von Informationen, Pläne, Regelungen und Ausführungsweisen geistiger Arbeit, Spielen von Games oder Ausführung geschäftlicher Tätigkeit und Computerprogramme lassen sich nicht patentieren. In einigen Ländern sind auch Pflanzen, Lebewesen und biologische Arten ihres Pflanzens oder ihrer Zucht ausdrücklich von der Patentierbarkeit ausgeschlossen.

Unter dem Begriff einer Erfindung stellen wir uns also eine zum ersten Mal praktisch   anwendbare Idee vor, die entweder eine Teilverbesserung eines bekannten Produkts oder Vorgangs ist,  oder die völlig neue Möglichkeiten mit sich bringt. Unter der Anforderung gewerblicher Nutzbarkeit wird verstanden, dass eine Erfindung nützlich und verwendbar für praktische Zwecke sein muss, und wiederholten Einsatz ermöglicht. Derart Projekte dürfen  beispielsweise nicht an unwiederholbare natürliche Bedingungen gebunden sein.

Was ist ein Patent?

„Ein Patent ist eine Form des Rechtschutzes einer Erfindung.“

Ein Patent stellt einen der Gegenstände des Gewerbeeigentums dar. Vereinfacht bezeichnet das Patent ein Dokument, das seinem Besitzer den Schutz der Eigentumsrechte zu seiner Erfindung garantiert. Der Patentbesitzer hat das ausschließliche Recht, den Schutzgegenstand zu benutzen  – eine Erfindung, die Zustimmung zur Benutzung der Erfindung durch Dritte  erteilt (aufgrund eines Lizenzvertrags), und er hat ebenfalls das Recht, das Patent an Dritte zu übertragen. Der Schutz einer Erfindung mittels Patent wird von den Staatsorganen erteilt, in der Tschechischen Republik vom Amt für gewerbliches Eigentum, und er gilt nur für einen beschränkten Zeitraum von 20 Jahren ab Einreichung der Anmeldung.