Einfordern von Patentrechten laut Gesetz über Einfordern von Rechten aus dem Gewerbeeigentum

Das Einfordern von Rechten aus Gewerbeeigentum wird vom Gesetz Nr. 221/2006 Sg. geregelt. Laut diesem Gesetz darf der Patentbesitzer Dritten, die sein Recht aus dem Patent verletzen oder gefährden, Informationen über den Ursprung und Vertriebsnetz seiner Waren oder Dienstleistungen abverlangen, durch welche das Recht verletzt wird.

Ist es zu unberechtigtem Eingriff in die Rechte gekommen, kann der Patentbesitzer vorm Gesetz einfordern, dass der Verletzende sich vor Handlungen zurückhält, aufgrund welcher es zum Verletzen oder Gefährden seines Rechts kommt, und dass die Folgen des Verletzens oder Gefährdens abgeschafft werden, besonders durch den Rückzug der Produkte vom Markt oder dauerhaftes Entfernen oder Vernichten von Produkten, deren Herstellung, Markteinführung oder Lagerung das Gefährden oder Verletzen des Rechts zur Folge hatte, oder von Rückzug, dauerhaften Entfernen oder Vernichten von Materialien, Instrumenten und Anlagen, die für Tätigkeiten eingesetzt werden, die das Recht verletzen oder gefährden. Es wird keine Vernichtung vom Gericht verordnet, wenn andere Wege bestehen, auf welchen die Rechtsverletzung beseitigt werden könnte, falls eine Vernichtung unangemessen zu der Verletzung wäre. Auf Vorschlag des Verletzenden kann das Gericht anstatt der genannten Maßnahmen Bezahlung eines finanziellen Ausgleichs an den Patentbesitzer verordnen, falls der Verletzende es nicht wusste oder wissen konnte, falls ihm die genannten Maßnahmen einen unangemessenen Eintrag verursachen würden, und der finanzielle Ausgleich als genügend erscheint.

Der Patentbesitzer hat das Recht auf Schadenersatz, Abgabe grundloser Bereicherung, die der Verletzende infolge von Gefährdung oder Verstoß gegen das Recht verursacht hat, sowie angemessene Genugtuung, falls aufgrund des Eingriffs in seine Rechte immaterielle Benachteiligung verursacht wurde. Angemessene Genugtuung kann auch in Form einer Geldleistung erfolgen. Das Gericht kann einen Schadenersatz anordnen, die Höhe grundloser Bereicherung sowie angemessene Genugtuung in Form eines Pauschalbetrags, in einer Höhe von mindestens des zweifachen der Gebühr, die üblich war für den Lizenzerwerb zur Nutzung des Rechts in der Zeit des unberechtigten Eingriffs in dieses. Hat der Verletzende es nicht gewusst, oder konnte er es nicht wissen, dass er durch sein Handeln gegen die Rechte verstößt, dann einen Pauschalbetrag mindestens in Höhe der Lizenzgebühr, die üblich gewesen wäre beim Erwerb der Lizenz zur Nutzung des Rechts in der Zeit des unberechtigten Eingriffs. Das Gericht berücksichtigt alle relevanten Umstände, wie z.B. ungewünschte ökonomische Folgen einschließlich Gewinnverlust, die der Patenbesitzer erlitten hat, unberechtigten Gewinn des Verletzenden sowie eventuelle andere als ökonomische Aspekte, wie. z.B. einen dem Patenbesitzer durch den Verletzenden verursachten moralischen Nachteil.

Durchsetzen von Patentrechten

Ein Patentbesitzer kann seine Patentrechte mittels privatrechtlicher oder öffentlich rechtlicher Mittel durchsetzen.“

Wenn Sie ein neues Produkt auf den Markt gebracht haben, das Erfolg hat, ist es sehr wahrscheinlich, dass  Mitbewerber früher oder später versuchen werden, es nachzuahmen. In einigen Fällen können Mitbewerber sogar niedrigere Preise anbieten, was großen Druck auf Sie oder Ihr Unternehmen bewirkt. Besonders dann, wenn Sie einen nicht gerade unbedeutenden Betrag in Forschung und Entwicklung investiert haben. Geschweige denn, dass Nachahmungen  mangelnder Qualität schnell den Ruf Ihrer Marke ruinieren können. Ausschließliche Rechte, die durch Patente gewährt werden, vermeiden derart Probleme, wenn Dritte ein Produkt nachahmen. Der Patentbesitzer hat das Recht, Dritte aus dem Nutzen herauszunehmen, falls er ihnen hierzu keine Zustimmung erteilt hat. Dann kann er den Dritten einen Schadenersatz  abverlangen. Sind Sie der Meinung, dass die Konkurrenz Sie nachahmt, dann ist es unumgänglich, sich um Ihren Patentanspruch zu melden, damit Sie Ihren Vorsprung vor den Mitbewerbern behalten können – was Marktanteil und Gewinn garantiert. Der Patentbesitzer ist verantwortlich für das Verfolgen eventueller Rechtsverletzer, und er trägt auch die Entscheidung, welche Maßnahmen ergriffen werden. Falls Sie vermuten, dass eine dritte Partei Ihr Patent missbraucht, ist erster Schritt, der zu tun wäre, dass Sie sämtliche nötige Informationen einsammeln. Dann entscheiden Sie sich, ob Sie die Sache außerrechtlich lösen, oder sich auf rechtlichem Wege verteidigen wollen. In einigen Fällen ist es möglich, einen Warnbrief mit Aufforderung zum Einstellen der Aktivitäten zu senden, in dem Sie den angeblichen Störer auf möglichen Rechte-Konflikt hinweisen. In Fällen unabsichtlichen Verstoßens ist dieser Brief häufig wirksam, wobei der Rechtsverletzer oft seine Aktivität einstellt, oder auf Verhandlungen über einen Lizenzvertrag eingeht. Manchmal zeigt es sich aber als eine bessere Taktik, den Überraschungsmoment zu nutzen, und sich sofort an das Gericht zu wenden, mit dem Antrag auf Herausgabe einer vorläufigen Maßnahme. Das Gericht macht in dem verletzenden Unternehmen eine Razzia, oft unter Polizeiassistenz, wodurch der Verletzer  gehindert wird,  die Beweise voraus zu verstecken oder vernichten. In dem Fall kann das Gericht dem angeblichen Verletzer Einstellung seiner Tätigkeit anweisen, die Sie beschädigt, bis zum Stattfinden des Gerichtverfahrens (was leider bis einige Monate oder sogar Jahre dauern kann). Dabei besteht ein Unterschied darin, ob man seine Ansprüche auf privatrechtlichem oder öffentlich rechtlichem Weg durchsetzt.

Privatrechtliche Mittel werden bei Ansprüchen aus Patentbesitz gegenüber Dritten,  üblicherweise den Verletzern, auf zivilem Rechtsweg genutzt (z.B. Klage vor Gericht).  Zu derart Rechtsstreitigkeiten zählen z.B. Streit um den Ursprung, Streite darüber, wer das Recht auf  den Schutz gehabt hat, Streite um Anspruch auf Schadenersatz, auf Abgabe grundloser Bereicherung u.ä.

Öffentlich rechtliche Mittel werden im Bereich des Gewerberechts am häufigsten vor dem Amt für gewerbliches Eigentum genutzt (Bestimmungsverfahren, ob der Gegenstand unter den Schutzumfang des Patents fällt, Auflösungsverfahren) oder vor anderen Staatsorganen – z.B. dem Zoll (Maßnahmen an Grenzen – Beschlagnahme oder Vernichten von Waren). Beachtliches Verletzen von Gewerberechten, das als Straftat bezeichnet werden kann, lässt sich auch im Strafverfahren einfordern, z.B. Regress für Straftaten laut § 269, Verletzen geschützter Gewerberechte, Strafgesetzbuch.

Direktes und indirektes Nutzen

Das Patentgesetz unterscheidet zwischen sog. direktem und indirektem Nutzen. Für direktes Nutzen werden Herstellung, Anbieten, Einführen auf den Markt, Nutzen, Lagern oder Einfuhr eines patentierten Produkts gehalten. Für indirektes Nutzen werden Zulieferung oder Anbieten an eine andere Person gehalten, die keine Berechtigung zur Nutzung der patentierten Erfindung besitzt.

Dienste eines Patentvertreters

Das Recht des geistigen Eigentums stellt einen komplizierten und breiten Bereich dar. Zum  Erledigen konkreter Anforderungen empfiehlt es sich immer, sich von Experten beraten zu lassen. Es ist daran zu denken, dass besonders bei Patenten der Wortlaut der Beschreibung einer Erfindung wichtig ist, da er den Umfang des Schutzes sowie den tatsächlichen Wert des geistigen Eigentums bestimmt. Kostenersparnis in Form von Nichtnutzung eines fachlichen Ratschlags kann sich später als Sparen an falscher Stelle herausstellen. Häufig sind auch Entscheidungen zu tätigen, die folgenschwere geschäftliche und Investment-Auswirkung haben können.

Die wichtigste Spezialisierung der Anwalts- und Patenkanzlei DANĚK & PARTNERS sind rechtliche Dienstleistungen im Bereichen des Schutzes von Erfindungen, technischen Lösungen und Verbesserungsvorschlägen, einschließlich der Verfahren zur Patenterteilung, was Patentrecherchen, Vorleistungen, Einreichung und Verfahren in Sachen der Patentanmeldungen für nationale, regionale oder internationale Ämter bedeutet.

Unsere Gesellschaft verfügt über Experten, die Erfahrungen aus vielen verschiedenen Fachbereichen besitzen, und unseren Kunden beim Rechtsschutz ihres intellektuellen Eigentums behilflich sind. Wir bieten komplette Rechtsdienste im Bereich des geistigen Eigentums, also besonders in Sachen des Patent- und Markenrechts, Marken-Designrechts und ebenfalls im Bereich des Urheberrechts und des unlauteren Wettbewerbs. Durch die Kombination aus Technik- und Rechtskenntnissen bieten wir einen festen und komplexen Schutz Ihrer Gewerberechte, und sind es fähig, weitere Möglichkeiten Ihrer Unternehmungen vorzuschlagen. Unsere Kanzlei vereint die Bereiche Wissenschaft, Geschäft und Recht auf eine Weise, die wertvolle Dienste auf professionellem Niveau mit sich bringt.

Wir verfügen ebenfalls über Erfahrung mit dem Patentschutz im Ausland. Durch ein breites Netz zusammenarbeitender Patent- und Anwaltskanzleien weltweit können wir sofort die Bedürfnisse und Interessen unserer Kunden sicherstellen, auch auf internationalem Niveau. Wir gewährleisten internationale Verfahren über Patentanmeldungen sowie Rechtsschutz von Patenten weltweit. Bei der Leistung unserer Dienste arbeiten wir mit weiteren externen Fachleuten zusammen, besonders mit Gerichtssachverständigen, Übersetzern und Steuerberatern. Wir werden mit Ihnen eng zusammenarbeiten am Aufbau optimaler Schutzstrategie Ihrer Rechte zu akzeptablen Preisbedingungen. Unsere Dienste sind  einschließlich Beratung und Konsultation in Sachen der Anwendung des nationalen und internationalen Gewerberechts, plus Erfahrungen. Unsere Kanzlei hilft Ihnen in maximalem gesetzlichem Maß, ausschließlichen Schutz ihrer Gewerberechte sowie Rechte zum geistigen Eigentum in unserem Land sowie im Ausland zu gewährleisten. Wir bieten unsere Dienste auf Tschechisch, Englisch, Russisch und Deutsch an, für tschechische sowie ausländische Klientel.


Profesionelle Vertretung

Daněk & Partners, Anwalts- und Patentkanzlei

Vynález s.r.o.

Kammer der Patentvertreter