Patentanmeldung
„Eine Patentanmeldung muss Antrag auf Patenterteilung, Beschreibung der Erfindung, mindestens einen Patentanspruch, bzw. Zeichnungen sowie Annotation enthalten.“
Schriftliche Patentanmeldung kann per Post, elektronisch oder persönlich beim Amt für gewerbliches Eigentum eingereicht werden. Patentanmeldungen können dort nicht nur von den Bürgern der Tschechischen Republik eingereicht werden, sondern auch von Bürgern anderer Länder, falls sie durch einen inländischen Patentvertreter oder Anwalt (aufgrund von Vollmacht) vertreten sind. Die Anmeldung muss folgendes enthalten: Antrag auf Patenterteilung in zweifacher Ausfertigung, detaillierte Beschreibung der Erfindung, mindestens einen Patentanspruch, bzw. Zeichnungen und Annotation in einer Haupt- und zwei Nebenausfertigungen. Die Annotation dient als technische Information und muss den Namen der Erfindung sowie kurze Zusammenfassung dessen enthalten, was in der Beschreibung, den Zeichnungen und Patentansprüchen angeführt ist. Im Antrag auf Patenterteilung werden Bezeichnung oder Name des Anmelders angeführt, Name des Urhebers (falls unterschiedlich vom Anmelder), Bezeichnung der Erfindung, Anschrift und Unterschrift des Anmelders (der Anmelder) oder seines Vertreters, bzw. Angaben zur Geltendmachung des Vorrechts (Datum, Nummer, Land).
Eine Erfindung muss deutlich und vollständig in der Patentanmeldung erklärt werden, damit ein Fachmann sie im selben technischen Fach jederzeit nach den Zeichnungen aufs neue schaffen kann, und damit er keinen weiteren erfinderischen Aufwand einsetzen muss. Die Patentansprüche bestimmen den Schutzumfang, also ist es wichtig, diese gut zu formulieren, damit Sie nicht ein „wertloses“ Patent erwerben, das sich einfach umgehen lässt. Für jede Erfindung (oder Gruppe von Erfindungen die gegenseitig verbunden sind, sodass sie eine erfinderische Idee bilden) wird eine eigenständige Anmeldung eingereicht. Ein kompliziertes Gerät, wie z.B. ein Automobil, kann mehrere Erfindungen enthalten, die durch viele Patente geschützt sind, die hinzu Eigentum verschiedener Besitzer sein können.
Enthält eine Erfindung Verwendung biologischen Materials, wird ihre Probe bei einem Aufbewahrungsinstitut laut internationalem Abkommen aufbewahrt, und in der Anmeldung die Depositnummer der Probe sowie die Bezeichnung des Instituts angegeben.