Gebühren
Die Verfahren zur Patentanmeldung laufen vor zuständigen Patentämtern, die die Verwaltungsgebühren für einzelne Leistungen, sowie Verlängerungsgebühren für Erhaltung der Patente in Gültigkeit einnehmen. Weitere Kosten für Anmelder / Besitzer von Patenten entstehen für Dienstleistungen ihrer Vertreter, deren Höhe erhebliche Unterschiede…
Verfahren vor dem Amt
„Das Verfahren zur Patenterteilung wird aufgrund Einreichung der Anmeldung einer Erfindung beim Amt eröffnet – ab diesem Zeitpunkt entsteht dem Anmelder das Vorrecht.“ Das Verfahren zur Patenterteilung wird aufgrund Einreichung der Anmeldung einer Erfindung bei dem Amt für gewerbliches Eigentum…
Vertretung des Patentanmelders/ -besitzers
In einem Verfahren vor dem Amt für gewerbliches Eigentum in der CZ müssen nicht Personen vertreten werden, die Wohnort oder Sitz auf dem Gebiet der CZ haben. Ähnlich müssen in einem Verfahren vor dem Europäischen Patentamt nicht Personen vertreten werden,…