Einfordern von Patentrechten laut Strafgesetzbuch
Das Verletzen von Patentrechten lässt sich als eine Straftat bezeichnen, und kann in einem Strafverfahren eingefordert werden, aufgrund der Bestimmung § 269 Verletzung geschützter Gewerberechte, Gesetz Nr. 40/2009 Sg., Strafgesetzbuch, das sagt:
Wer unberechtigt beträchtlich in Rechte zu einer geschützten Erfindung, Gewerbemuster, Gebrauchsmuster oder Topografie eines Halbleiterprodukts eingreift, wird mit Freiheitsentzug von bis zu 2 Jahren, Tätigkeitsverbot oder Verfallen der Sache oder eines anderen materiellen Wertes bestraft.
Mit Freiheitsentzug von 6 Monaten bis 5 Jahren, Geldstrafe oder Verfallen der Sache wird der Straftäter in den folgenden Fällen bestraft:
a) die im Absatz 1 angeführte Tat weist Zeichen von Geschäftstätigkeit oder anderen Unternehmungen auf,
b) durch diese Tat gewinnt er für sich oder für Dritte einen wesentlichen Vorteil, oder
c) er begeht eine solche Tat in beträchtlichem Umfang.
Mit Freiheitsentzug von 3 bis 8 Jahren wird der Straftäter in den folgenden Fällen bestraft:
a) er gewinnt durch eine Tat laut Absatz 1 für sich oder für Andere einen Vorteil in beträchtlichem Umfang, oder
b) er begeht eine solche Tat in beträchtlichem Umfang.