Schutz biotechnologischer Erfindungen
Der Schutz biotechnologischer Erfindungen wird in der CZ durch das Gesetz Nr. 206/2000 Sg. über den Schutz biotechnologischer Erfindungen und über die Änderung des Gesetzes Nr. 132/1989 Sg. geregelt, über Schutz von Rechten zu neuen Pflanzensorten und Tierrassen, im Wortlaut des Gesetzes Nr. 93/1996 Sg.
Biotechnologische Erfindungen sind dann patentierbar, wenn sie auf Folgendes zutreffen:
- a) biologisches Material, das aus seinem natürlichen Umfeld isoliert wurde oder durch einen technischen Vorgang hergestellt wurde, auch wenn es das in der Natur bereits gegeben hat,
- b) Pflanzen oder Tiere, falls die technische Umsetzbarkeit der Erfindung nicht beschränkt ist auf eine Pflanzensorte oder Tierrasse, oder
- c) mikrobiologische oder andere technische Vorgänge und Produkte, die unterschiedlich sind als eine Pflanzensorte oder Tierrasse, die auf diese Art gewonnen werden.
Patente auf biotechnologische Erfindungen werden nicht erteilt:
- a) auf Erfindungen, deren geschäftliche Nutzung im Widerspruch zur öffentlicher Ordnung oder guten Manieren steht, besonders geht es hier um Arten des Klonens menschlicher Wesen, Vorgänge der Modifizierung embryonaler Linie genetischer Identität menschlicher Wesen, Vorgänge bei denen das menschliche Embryo für industrielle oder geschäftliche Zwecke genutzt wird, oder Änderungen genetischer Identität von Tieren, die ihnen Leid verursachen können, ohne dass es medizinische Nutzung für den Menschen bringen würde, oder Tiere die ein Ergebnis eines solchen Vorgangs sind; der Widerspruch gegenüber öffentliche Ordnung oder gute Manieren lässt sich jedoch nicht nur daraus herleiten, dass die Nutzung einer Erfindung durch eine Rechtsvorschrift verboten wurde
- b) auf den menschlichen Körper in verschiedenen Entstehungs- oder Entwicklungsstadien und auf bloße Entdeckung eines seiner Elemente, einschließlich Sequenz oder Teilsequenz eines Gens; dies gilt nicht für ein aus dem menschlichen Körper isoliertes, oder auf eine andere Weise hergestelltes Element, einschließlich Sequenz oder Teilsequenz eines Gens, auch wenn die Struktur dieses Elements mit der Struktur des natürlichen Elements identisch ist, und
- c) auf Pflanzarten und Tierrassen oder grundsätzlich biologische Weisen des Pflanzenanbaus oder der Tierzucht.
Für biologisches Material wird jedes Material mit Inhalt genetischer Information gehalten, das einer Selbstreproduktion oder einer Reproduktion im biologischen System fähig ist.
Für mikrobiologischen Vorgang wird jeder Vorgang gehalten, der mikrobiologisches Material verwendet oder am mikrobiologischen Material durchgeführt wird, oder ein Vorgang dessen Ergebnis ein mikrobiologisches Material ist.
Grundsätzlich wird für biologische Art des Pflanzenanbaus oder der Tierzucht ein Vorgang gehalten, der völlig auf natürlichen Vorgängen basiert, wie Paarung und Selektion.
Schutzumfang
Der sich aus einem Patent ergebende Schutz auf biologisches ein Material, das infolge einer Erfindung spezifische Eigenschaften besitzt, bezieht sich ebenfalls auf jedes biologische Material, das aus diesem biologischen Material durch geschlechtliche oder nichtgeschlechtliche Vermehrung in einer identischen oder unterschiedlichen Form abgeleitet wurde, wobei es dieselben Eigenschaften hat.
Der sich aus dem Patent ergebende Schutz auf einen Vorgang, der das Produzieren eines biologischen Materials ermöglicht, das infolge einer Erfindung spezifische Eigenschaften hat, bezieht sich sowie auf das direkt durch diesen Vorgang gewonnene biologische Material, als auch auf jedes andere biologische Material, das aus dem biologischen Material abgeleitet ist, das direkt durch geschlechtliche oder nichtgeschlechtliche Vermehrung oder in einer anderen Form gewonnen wurde, jedoch mit denselben Eigenschaften.
Der sich aus einem Patent ergebende Schutz auf ein Produkt, das eine genetische Information enthält oder in einer genetischen Information besteht, bezieht sich auf das sämtliche Material, in dem das Produkt enthalten ist, oder in dem eine genetische Information enthalten ist die dort ihre Funktion erfüllt, mit Ausnahme des menschlichen Körpers in seinen verschiedenen Entstehungs- oder Entwicklungsstadien.