Vertretung des Patentanmelders/ -besitzers
In einem Verfahren vor dem Amt für gewerbliches Eigentum in der CZ müssen nicht Personen vertreten werden, die Wohnort oder Sitz auf dem Gebiet der CZ haben. Ähnlich müssen in einem Verfahren vor dem Europäischen Patentamt nicht Personen vertreten werden,…
Unterschiede zwischen Urheber (Erfinder) und Anmelder
„Ein Urheber ist diejenige Person, die die Erfindung durch eigene kreative Arbeit geschaffen hat. Ein Anmelder ist diejenige Person, die die Patentanmeldung eingereicht hat (künftiger Besitzer).“ Für Urheber (Erfinder) wird diejenige Person gehalten, die die Erfindung durch eigene kreative Arbeit…